Geheimhaltungsvereinbarung

Die Vertraulichkeitsvereinbarung können Sie sich hier als PDF herunterladen.

Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Gespräche führen und interne Daten austauschen. Zur Behandlung von Informationen vertraulicher Art wird zwischen den Parteien die nachfolgende Vereinbarung getroffen:

1. Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle technischen und nicht-technischen Informationen, die zwischen den Vertragspartnern während der Zeit der vertraglichen Bindung in jeglicher Form ausgetauscht werden. Dies schließt insbesondere Überlegungen und erarbeitete Ergebnisse ein, die in Schriftstücken, Zeichnungen, Plänen, Adresslisten, Software-Sourcecode oder Spezifikationen niedergelegt werden sowie jegliche Form von Mustern und Datensammlungen.
Vertraulich zu behandelnde Dokumente sind entsprechend zu kennzeichnen. Klimmer sichert strikte Vertraulichkeit zu, indem während der Dauer des Vertrages keinerlei vertrauliche Informationen, die durch den Lieferanten bekannt werden, an Dritte ohne vorheriges schriftliches Einverständnis weder vollständig noch in Auszügen weitergegeben werden.

2. Alle vertraulichen Informationen bleiben Eigentum des Lieferanten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung ist Klimmer weder die Veröffentlichung der vertraulichen Informationen noch die Weitergabe an Dritte, Lizenzierung oder anderweitiger Gebrauch außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen gestattet.

3. Sollten im Rahmen des gemeinsamen Vorhabens Informationen, Unterlagen oder Teile zwischen den Partnern ausgetauscht werden, die schutzfähige Erfindungen enthalten, behalten sich die Partner alle Rechte vor, insbesondere das Recht, zur Einreichung von Patent- und/oder Gebrauchmustermeldungen der von ihnen stammenden Erfindungen.

4. Diese Verpflichtung beginnt mit dem erstmaligen Erhalt der Informationen, Unterlagen und Kenntnisse und endet 36 Monate nach dem Ende der Geschäftsverbindung.

5. Sämtliche Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vereinbarung gelten entsprechend auch für den Lieferanten bezüglich der von Klimmer überlassenen vertraulichen Unterlagen.

6. Nach Beendigung aller vertraglich vereinbarten Aktivitäten zwischen Klimmer und dem Lieferanten werden die jeweils von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen, soweit sie in körperlichen oder elektronischen Dokumenten (incl. aller Kopien) niedergelegt sind, auf Wunsch zurückgegeben.

7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die hier genannten Verpflichtungen behalten sich die Vertragsparteien das Recht vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.

8. Diese Vereinbarung tritt durch Unterzeichnung seitens beider Parteien mit dem Datum der zuletzt geleisteten Unterschrift in Kraft. Sie erstreckt sich ausdrücklich auch auf Informationen, die vor Inkrafttreten übermittelt wurden.

9. Diese Vertraulichkeitserklärung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Günzburg/Donau.